Das Bearbeiten und verändern digitaler Bilder oder anderer Medien dient oft der späteren Veröffentlichung im Internet. Leider wird dabei regelmäßig gegen das Urheberrecht und teilweise auch gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen. Die folgenden Informationen zum Urheberrecht sollen helfen, Rechtsverstöße zu vermeiden.
Das Bild gehört demjenigen, der den Auslöser der Kamera betätigt oder seinem Auftraggeber.
Er ist der sogenannte Urheber.
Er bleibt auch dann im Besitz der Rechte, wenn die fotografierte (gefilmte) Person Abzüge oder Kopien bekommt, z.B. bei Porträtaufnahmen.
Bei Verletzung des Urheberrechts hat der Urheber Anspruch auf das doppelte Honorar. Das gilt selbstverständlich auch, wenn kein Honorar vereinbart wurde. Dann wird der Strafe ein angemessenes Honorar zu Grunde gelegt.
Bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts muss der Verursacher dem Geschädigten Schmerzensgeld und gegebenfalls Schadensersatz zahlen. Dazu gehören u.a.Gerichts- und Anwaltskosten.
Dieses selbstgestaltete CD-Cover darf zwar für den Eigenbedarf benutzt werden. Eine Veröffentlichung ist nicht zulässig, da das Cover aus urheberrechtlich geschützten Fotos besteht.
Diese Karrikatur darf veröffentlicht werden, da Herr Schröder als Person der Zeitgeschichte damit rechnen muss, in gewissen Grenzen, satirisch kommentiert zu werden. Bei unbekannten Personen kann eine Karrikatur sehr schnell eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts bedeuten.
Letzte Bearbeitung: 01. März 2007